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Informationen zum Thema Kfz-Versicherung


Infos zum Thema Kfz-Versicherung

1. Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz - Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherungsart in der Kfz - Versicherung. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben. Die versicherte Person kann diese Versicherung nicht beanspruchen, sondern immer nur von ihr geschädigte andere Personen. Ohne eine Haftpflichtversicherung darf man kein Fahrzeug zulassen und im Strassenverkehr nicht bewegen. Für die Zulassung beim Straßenverkehrsamt muss man deshalb auch eine Versicherungsbestätigungskarte - meist Doppelkarte genannt - vorlegen.

2. Vollkasko -Versicherung

Die Vollkasko - Versicherung bietet Schutz gegen Schäden, die sich aus einem selbst verschuldeten Unfall ergeben. Unter dem Unfall versteht man ein plötzliches, von außen auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Im Straßenverkehr heißt dies eine Kollision. Abgesichert ist auch der Vandalismus am Fahrzeug. Nicht abgesichert sind Brems-, Bruch- und Betriebsschäden. In der Vollkaskoversicherung wird der Schadenfreiheitsrabatt angerechnet. Wenn Sie vorher keine Vollkaskoversicherung hatten, bekommen Sie grundsätzlich dort die gleiche Schadenfreiheitsklasse, über die Sie in der Kfz - Haftpflichtversicherung bereits verfügen.

Im Falle, wenn nur ein Haftpflichtschaden eintritt, ohne dass ein Vollkaskoschaden vorliegt, ist auch nur die Haftpflichtversicherung, nicht aber die Vollkasko hochgestuft. DieVollkasko - Versicherung ermöglicht die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung zur Reduzierung der Beitragshöhe. Im Normalfall ist diese Vereinbarung von 300€.

3. Teilkasko – Versicherung

Die Vollkasko- Versicherung enthält immer auch die Teilkasko – Versicherung.

In der Teilkasko ist es genau wie in der Vollkasko die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung möglich. (150€) Im Gegensatz zur Vollkasko erfolgt in der Teilkasko jedoch keine Hochstufung im Schadenfall. Der Beitragssatz in der Teilkasko beträgt daher immer 100%.

Die Teilkaskoversicherung bietet Schutz gegen Schäden, die durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl, Überschwemmung, Sturm, Hagel verursacht wurden.

Der häufigste Schaden in der Teilkaskoversicherung ist der Glasbruch. Abgesichert sind nicht nur die Fensterscheiben, sondern grundsätzlich auch Scheiben an den Beleuchtungseinrichtungen.

Versichert sind auch die Schmorschäden an der Verkabelung, die durch einen Kurzschluss entstehen.

4 Insassenunfall – Versicherung

Vor dem Abschluss dieser Versicherung sollten Sie darauf achten, dass in keiner anderen Versicherungssparte die Gewinnspannen höher sind als in der Insassenunfall – Versicherung.

Im Falle eines Unfalles, der von der versicherten Person verursacht wurde, die Mitfahrer, die sich mit versicherten Person im Fahrzeug befinden, durch dessen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung mitversichert sind.

Deshalb ist es sinnvoller eine private Unfallversicherung zum gleichen Beitrag abzuschließen.

Wie bei allen Versicherungen, kann auch bei Kfz-Versicherung einen Versicherungsvergleich behilflich und nützlich sein.

Quelle: versicherungvergleich.info

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